Ihre Impressumsadresse gut vorbereitet veröffentlichen
Klären Sie vor der Veröffentlichung, ob die Anschrift zu Ihrem Angebot passt. § 5 DDG verlangt unter anderem Namen und Anschrift, unter der Diensteanbieter niedergelassen sind. Dafür zählen die konkrete Ausgestaltung und rechtliche Einordnung; die Bezeichnung „ladungsfähig“ allein macht eine gemietete Adresse nicht für jedes Impressum geeignet.
Premium für Ihre geplante Impressumsnutzung prüfen
Business Premium regelt die weitergehende geschäftliche Nutzung und Firmenkennzeichnung am Standort. Lassen Sie vor Veröffentlichung klären, ob dieses Modell die Anforderungen Ihres konkreten Angebots erfüllt. Business Lite ist eine c/o-Adresse für den Postempfang und nicht für das Impressum vorgesehen.
Wohnadresse und geschäftlichen Auftritt trennen
Wenn die gebuchte Anschrift zulässig auf Ihrer Website, auf Rechnungen oder in Geschäftspost verwendet wird, muss dort nicht zusätzlich Ihre Wohnadresse stehen. Andere Offenlegungspflichten bleiben bestehen: etwa in Registerunterlagen, Plattformprüfungen oder gegenüber Banken und Behörden.
Ihre Geschäftspost persönlich empfangen
Am ausgewählten Standort nehmen Mitarbeitende Ihre Briefe, Warensendungen und Päckchen entgegen. Gewöhnliche Briefe können Sie optional einmal oder zweimal im Monat oder wöchentlich weiterleiten lassen. Förmliche Zustellungen und Pakete holen Sie während der lokalen Öffnungszeiten ab.