Satzungssitz und Geschäftsanschrift sind nicht dasselbe
Der Satzungssitz bezeichnet die Gemeinde, die in der Satzung steht. Die inländische Geschäftsanschrift ist die vollständige Zustelladresse, die zur Registeranmeldung gehört. Steuerlicher Ort der Geschäftsleitung und eine mögliche Betriebsstätte sind nochmals eigene Fragen. Stimmen Sie diese Punkte mit Notariat oder Steuerberatung ab, statt sie als austauschbare Begriffe zu behandeln.